L 2 KN 35/97 U•Landessozialgericht NRW, 1999-06-10, L 2 KN 35/97 U
Landessozialgericht NRW, 1999-06-10, L 2 KN 35/97 U
L 2 KN 35/97 USozialversicherungsgericht10.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 KN 35/97 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-10
Aktenzeichen: L 2 KN 35/97 U
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0610.L2KN35.97U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 19.02.1997 teilweise geändert. Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung der Bescheide vom 23.09.1993, 25.01.1994 und 10.09.1997 verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 27.12.1977 bis 26.06.1998 Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H. zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Klageverfahren zur Hälfte und im Berufungsverfahren zu einem Viertel.
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