Landessozialgericht NRW, 1999-02-12, L 1 AL 26/98

L 1 AL 26/98Sozialversicherungsgericht12.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 AL 26/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-12

Aktenzeichen: L 1 AL 26/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0212.L1AL26.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 13.02.1998 wird zurückgewiesen. Der Bescheid der Beklagten vom 16.10.1998 wird aufgehoben. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird zugelassen.

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