Landessozialgericht NRW, 1999-02-09, L 6 SB 152/97

L 6 SB 152/97Sozialversicherungsgericht09.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 SB 152/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-09

Aktenzeichen: L 6 SB 152/97

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0209.L6SB152.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26. September 1997 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 16. Januar und 03. September 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05. November 1996 verurteilt, bei der Klägerin ab Januar 1998 einen Grad der Behinderung von 50 (fünfzig) festzustellen. Der Beklagte hat der Klägerin die Kosten des Berufungsverfahrens zur Hälfte zu erstatten; im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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