Landessozialgericht NRW, 1999-01-26, L 18 KN 28/98

L 18 KN 28/98Sozialversicherungsgericht26.01.1999

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 18 KN 28/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-01-26

Aktenzeichen: L 18 KN 28/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1999:0126.L18KN28.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Zeit vom 07.09.1970 bis 26.02.1971 als Anrechnungszeit wegen Besuchs einer Fachschule vorzumerken ist. Die Beklagte trägt auch die im Berufungsverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.