L 10 SB 20/98•Landessozialgericht NRW, 1998-12-16, L 10 SB 20/98
Landessozialgericht NRW, 1998-12-16, L 10 SB 20/98
L 10 SB 20/98Sozialversicherungsgericht16.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 SB 20/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-16
Aktenzeichen: L 10 SB 20/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1216.L10SB20.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 02. Februar 1998 abgeändert. Der Entscheidungstenor wird wie folgt gefaßt: Der Bescheid des Beklagten vom 06. Juni 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Oktober 1995 wird s oweit aufgehoben, als der Beklagte einen geringeren GdB als 40 festgestellt hat. Soweit der Kläger einen höheren GdB als 40 begehrt, wird die Klage abgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des sozialgerichtlichen Verfahrens zur Hälfte. Für das Berufungsverfahren sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.