Landessozialgericht NRW, 1998-12-09, L 10 V 2/98

L 10 V 2/98Sozialversicherungsgericht09.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 V 2/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-09

Aktenzeichen: L 10 V 2/98

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1209.L10V2.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 18. Dezember 1997 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen die Bescheide des Beklagten vom 21. Januar 1998 und 28. Mai 1998 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das zweitintanzliche Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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