L 11 KA 69/98•Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 11 KA 69/98
Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 11 KA 69/98
L 11 KA 69/98Sozialversicherungsgericht25.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 69/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: L 11 KA 69/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1125.L11KA69.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.1998 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenden zu 2) - 5) für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.
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