L 11 KA 57/98•Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 11 KA 57/98
Landessozialgericht NRW, 1998-11-25, L 11 KA 57/98
L 11 KA 57/98Sozialversicherungsgericht25.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 57/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: L 11 KA 57/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1125.L11KA57.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28. Januar 1998 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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