Landessozialgericht NRW, 1998-11-17, L 5 KR 44/97

L 5 KR 44/97Sozialversicherungsgericht17.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 5 KR 44/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-17

Aktenzeichen: L 5 KR 44/97

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1117.L5KR44.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.07.1997 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.06.1996 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 21.08.1996 verurteilt, die Krankenversicherung des Klägers ab dem 29.08.1995 als freiwillige Versicherung fortzuführen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.

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