L 11 B 34/98 KA•Landessozialgericht NRW, 1998-11-03, L 11 B 34/98 KA
Landessozialgericht NRW, 1998-11-03, L 11 B 34/98 KA
L 11 B 34/98 KASozialversicherungsgericht03.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 B 34/98 KA — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-03
Aktenzeichen: L 11 B 34/98 KA
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1103.L11B34.98KA.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Beigeladenen zu 8) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 08.06.1998 wird verworfen. Der Beigeladene zu 8) trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch für das Beschwerdeverfahren.
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