L 17 U 119/98•Landessozialgericht NRW, 1998-10-28, L 17 U 119/98
Landessozialgericht NRW, 1998-10-28, L 17 U 119/98
L 17 U 119/98Sozialversicherungsgericht28.10.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 17 U 119/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-28
Aktenzeichen: L 17 U 119/98
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:1028.L17U119.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 23. Februar 1998 abgeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 12. Mai 1997 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 19. August 1997 verurteilt, das Ereignis vom 22. März 1997 als Arbeitsunfall zu entschädigen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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