Landessozialgericht NRW, 1998-09-17, L 16 KR 180/96

L 16 KR 180/96Sozialversicherungsgericht17.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 180/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-17

Aktenzeichen: L 16 KR 180/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0917.L16KR180.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozial­gerichts (SG) Köln vom 17. Juni 1996 wird zurückgewiesen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.