Landessozialgericht NRW, 1998-09-08, L 6 V 34/97

L 6 V 34/97Sozialversicherungsgericht08.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 6 V 34/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-08

Aktenzeichen: L 6 V 34/97

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0908.L6V34.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 28. Mai 1997 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 6. August 1990 und 27. Juni 1994 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. August 1994 verurteilt, Schadensausgleich nach einem Vergleichseinkommen nach dem Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 14 zuzüglich des Ortszuschlags nach Stufe 2 des Bundesbesoldungsgesetzes zugewähren. Der Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichenKosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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