L 6 Vs 44/97•Landessozialgericht NRW, 1998-01-13, L 6 Vs 44/97
Landessozialgericht NRW, 1998-01-13, L 6 Vs 44/97
L 6 Vs 44/97Sozialversicherungsgericht13.01.1998
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 Vs 44/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-01-13
Aktenzeichen: L 6 Vs 44/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1998:0113.L6VS44.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 13. Februar 1997 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 5. Juli 1995 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 25. Januar 1996 verurteilt, beim Kläger die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Nachteilsausgleich "H" (Hilflosigkeit) festzustellen. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des zweiten Rechtszuges in vollem Umfang, diejenigen des ersten Rechtszuges zu drei Vierteln zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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