L 2 SKn 16/97•Landessozialgericht NRW, 1997-12-29, L 2 SKn 16/97
Landessozialgericht NRW, 1997-12-29, L 2 SKn 16/97
L 2 SKn 16/97Sozialversicherungsgericht29.12.1997
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 SKn 16/97 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-12-29
Aktenzeichen: L 2 SKn 16/97
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1997:1229.L2SKN16.97.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 08. Oktober 1997 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die der Antragstellerin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten.
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