L 10 V 65/95•Landessozialgericht NRW, 1996-10-23, L 10 V 65/95
Landessozialgericht NRW, 1996-10-23, L 10 V 65/95
L 10 V 65/95Sozialversicherungsgericht23.10.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 V 65/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-10-23
Aktenzeichen: L 10 V 65/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:1023.L10V65.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Das Urteil des Sozialgerichts Detmold wird zum Teil geändert. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 22. Närz 1995 wird unter Abänderung des Bescheides vom 17. September 1991 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Februar 1992 und unter Aufhebung des Bescheides vom 25. April 1996 mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß der Beklagte lediglich verurteilt wird, dem Kläger einen neuen Bescheid über die Gewährung einer erhöhten Pflegezulage unter Beachtung der Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts zu erteilen hat. Der Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu zwei Drittel. Die Revision wird zugelassen.
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