Landessozialgericht NRW, 1996-09-25, L 1 Ar 7/96

L 1 Ar 7/96Sozialversicherungsgericht25.09.1996

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 1 Ar 7/96 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-09-25

Aktenzeichen: L 1 Ar 7/96

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:0925.L1AR7.96.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 26.09.1995 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

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