L 3 An 50/95•Landessozialgericht NRW, 1996-08-30, L 3 An 50/95
Landessozialgericht NRW, 1996-08-30, L 3 An 50/95
L 3 An 50/95Sozialversicherungsgericht30.08.1996
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 An 50/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-08-30
Aktenzeichen: L 3 An 50/95
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1996:0830.L3AN50.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 13.09.1995 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß dessen Tenor wie folgt geändert wird: Die Bescheide der Beklagten vom 05.08.1993 und 24.03.1994 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 04.10.1994 und der Bescheid vom 20.02.1005 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten auch des zweiten Rechtszuges trägt die Beklagte. Die Revision wird nicht zugelassen.
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