L 5 U 148/92•Landessozialgericht NRW, 1993-06-08, L 5 U 148/92
Landessozialgericht NRW, 1993-06-08, L 5 U 148/92
L 5 U 148/92Sozialversicherungsgericht08.06.1993
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 U 148/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-08
Aktenzeichen: L 5 U 148/92
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:1993:0608.L5U148.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 11.09.1992 teilweise angeändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 25.03.1991 und 24.05.1991 verurteilt,
dem Kläger die Heilbehandlungskosten aufgrund des Unfalls vom 04.10.1990 zu erstatten.
Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen.
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