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23 KLs 3 OJs 18/24-3/25•Landgericht Wuppertal, 2025-03-28, 23 KLs 3 OJs 18/24-3/25
23 KLs 3 OJs 18/24-3/25Kantonsgericht28.03.2025
Entscheidungsdatum: 2025-03-28
Aktenzeichen: 23 KLs 3 OJs 18/24-3/25
ECLI: ECLI:DE:LGW:2025:0328.23KLS3OJS18.24.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. große Strafkammer als 1. Jugendkammer
Der Angeklagte wird wegen Sichbereiterklärens zu einem Verbrechen des Mordes zu einer Jugendstrafe von
2 Jahren und 6 Monaten
verurteilt.
Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.
– Angewandte Vorschriften:
§ 30 Abs. 2, 1. Alt., § 211 StGB, §§ 1, 3, 17, 18 JGG –
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