Landgericht Wuppertal, 2025-03-18, 3 O 11/24

3 O 11/24Kantonsgericht18.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 11/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-18

Aktenzeichen: 3 O 11/24

ECLI: ECLI:DE:LGW:2025:0318.3O11.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

wird gemäß § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass zwischen den Parteien folgender

Vergleich

zustande gekommen ist:

1.Die Beklagte zahlt an den Kläger einen einmaligen Betrag in Höhe von 26.000,00 €.

Hiermit sind sämtliche streitgegenständlichen Ansprüche des Klägers abgegolten und erledigt.

2.Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

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