Landgericht Wuppertal, 2024-02-19, 23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)

23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)Kantonsgericht19.02.2024

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 23 KLs 28/23 (45 Js 92/22) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-02-19

Aktenzeichen: 23 KLs 28/23 (45 Js 92/22)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2024:0219.23KLS28.23.45JS92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

11 Jahren

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.

– Angewandte Vorschriften:

§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 4, 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1, Abs. 2 Alt. 1, 25 Abs. 2, 52 StGB –

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