Landgericht Wuppertal, 2023-11-23, 7 O 279/22

7 O 279/22Kantonsgericht23.11.2023

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 7 O 279/22 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2023-11-23

Aktenzeichen: 7 O 279/22

ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:1123.7O279.22.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Zinsen aus einem Betrag von 959,00 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 27.07.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 110% des jeweils zu vollsteckenden Betrages. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch den Kläger abwenden, indem sie Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages leistet, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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