projekte
9 S 152/21•Landgericht Wuppertal, 2023-06-29, 9 S 152/21
9 S 152/21Kantonsgericht29.06.2023
Entscheidungsdatum: 2023-06-29
Aktenzeichen: 9 S 152/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2023:0629.9S152.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 39 C 257/20 vom 30.09.2021 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.200 € nebst Zinsen i.H.v. 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen und den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten i.H.v. 334,75 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites einschließlich des Revisionsverfahrens werden zu 73 % der Beklagten und im Übrigen dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.