Landgericht Wuppertal, 2022-09-29, 31 StVK 78/22

31 StVK 78/22Kantonsgericht29.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 31 StVK 78/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-09-29

Aktenzeichen: 31 StVK 78/22

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0929.31STVK78.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafvollstreckungskammer

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt. Für die Beitreibung der Kosten kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung übersteigender Teil des Hausgeldes in Anspruch genommen werden.

Der Streitwert wird auf bis 500,00 Euro festgesetzt.

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