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31 StVK 78/22•Landgericht Wuppertal, 2022-09-29, 31 StVK 78/22
31 StVK 78/22Kantonsgericht29.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-29
Aktenzeichen: 31 StVK 78/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0929.31STVK78.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafvollstreckungskammer
Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt. Für die Beitreibung der Kosten kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung übersteigender Teil des Hausgeldes in Anspruch genommen werden.
Der Streitwert wird auf bis 500,00 Euro festgesetzt.
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