Landgericht Wuppertal, 2022-07-20, 17 O 217/21

17 O 217/21Kantonsgericht20.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 217/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-07-20

Aktenzeichen: 17 O 217/21

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0720.17O217.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger und Widerbeklagte verurteilt, das Grundstück T.-straße in X., Gemarkung G. Flur 3

Flurstück N01 mit 1.085 m² Fläche,

Flurstück N02 mit 748 m² Fläche,

Flurstück N03 mit 11.141 m² Fläche,

Flurstück N04 mit 70 m² Fläche,

Flurstück N05 mit 922 m² Fläche,

Flurstück N06 mit 384 m² Fläche,

Flurstück N07 mit 57 m² Fläche,

Flurstück N08 mit 262 m² Fläche ,

Flurstück N09 mit 1 m² Fläche,

Flurstück N10 mit 43 m² Fläche

mit dem nachstehend aufgeführten Gebäude: Sportplatz A. in X einschließlich

Kleinspielfeld

Umkleidegebäude mit Dusche

Beleuchtungs- und Beschallungsanlage

geräumt an die Beklagte und Widerklägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger und Widerbeklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

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