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9 S 48/22•Landgericht Wuppertal, 2022-06-30, 9 S 48/22
9 S 48/22Kantonsgericht30.06.2022
Zur Frage, wann sich der eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahrende Kfz-Führer auf den Grundsatz rechts-vor-links berufen kann.
Entscheidungsdatum: 2022-06-30
Aktenzeichen: 9 S 48/22
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0630.9S48.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Zur Frage, wann sich der eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahrende Kfz-Führer auf den Grundsatz rechts-vor-links berufen kann.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 22 C 359/20, vom 09.03.2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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