Landgericht Wuppertal, 2022-06-30, 9 S 48/22

9 S 48/22Kantonsgericht30.06.2022

Regest

Zur Frage, wann sich der eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahrende Kfz-Führer auf den Grundsatz rechts-vor-links berufen kann.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 48/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-30

Aktenzeichen: 9 S 48/22

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0630.9S48.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Zur Frage, wann sich der eine Einbahnstraße entgegen der erlaubten Fahrtrichtung befahrende Kfz-Führer auf den Grundsatz rechts-vor-links berufen kann.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Mettmann, 22 C 359/20, vom 09.03.2022 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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