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22 KLs 5/22 (45Js 29/18)•Landgericht Wuppertal, 2022-06-24, 22 KLs 5/22 (45Js 29/18)
22 KLs 5/22 (45Js 29/18)Kantonsgericht24.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 22 KLs 5/22 (45Js 29/18)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0624.22KLS5.22.45JS29.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von
12 Jahren
verurteilt.
Die in Belgien vollzogene Auslieferungshaft wird in einem Maßstab von 1:1 auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1; 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 4; 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2, Nr. 3 Var. 1, Abs. 2 Alt. 1; 12 Abs. 1; 22; 23 Abs. 1; 25 Abs. 1 Alt. 1 oder Abs. 2; 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 2; 52 Abs. 1 Alt. 1 StGB.
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