Landgericht Wuppertal, 2022-06-24, 22 KLs 5/22 (45Js 29/18)

22 KLs 5/22 (45Js 29/18)Kantonsgericht24.06.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 22 KLs 5/22 (45Js 29/18) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-06-24

Aktenzeichen: 22 KLs 5/22 (45Js 29/18)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0624.22KLS5.22.45JS29.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von

12 Jahren

verurteilt.

Die in Belgien vollzogene Auslieferungshaft wird in einem Maßstab von 1:1 auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.

Angewandte Vorschriften: §§ 223 Abs. 1; 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, Nr. 4; 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2, Nr. 3 Var. 1, Abs. 2 Alt. 1; 12 Abs. 1; 22; 23 Abs. 1; 25 Abs. 1 Alt. 1 oder Abs. 2; 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 2; 52 Abs. 1 Alt. 1 StGB.

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