Landgericht Wuppertal, 2022-02-21, 17 O 376/19

17 O 376/19Kantonsgericht21.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 376/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-21

Aktenzeichen: 17 O 376/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0221.17O376.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger 3456,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.10.2019 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.10.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 58% und die Beklagten zu 42%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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