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9 S 152/21•Landgericht Wuppertal, 2022-02-10, 9 S 152/21
9 S 152/21Kantonsgericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 9 S 152/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0210.9S152.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 39 C 257/20 vom 30.09.2021 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicher- heitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachge- lassen, die Zwangsvollstreckung der Gegenseite durch Sicher- heitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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