Landgericht Wuppertal, 2022-01-28, 9 S 101/21

9 S 101/21Kantonsgericht28.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 101/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-28

Aktenzeichen: 9 S 101/21

ECLI: ECLI:DE:LGW:2022:0128.9S101.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Der Tenor des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 16.12.2021 wird gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass er wie folgt lautet:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 22.07.2021, Aktenzeichen 7 C 78/21, abgeändert.

Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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