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9 S 147/21•Landgericht Wuppertal, 2021-12-16, 9 S 147/21
9 S 147/21Kantonsgericht16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 9 S 147/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:1216.9S147.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 16.09.2021, Aktenzeichen 33 C 431/20, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 311,37 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 56 %, die Beklagte zu 44 %.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil, soweit es aufrechterhalten worden ist, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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