Landgericht Wuppertal, 2021-10-25, 9 T 148/21

9 T 148/21Kantonsgericht25.10.2021

Regest

Zu den Anforderungen an die Person des Vertrauens im Sinne von § 429 II Nr. 3 FamFG

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 T 148/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-25

Aktenzeichen: 9 T 148/21

ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:1025.9T148.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Person des Vertrauens im Sinne von § 429 II Nr. 3 FamFG

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird festgestellt, dass die Haft des Betroffenen vom 29.06.2021 bis 09.07.2021 rechtswidrig war.

Notwendige Auslagen des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren werden der Antragstellerin zu 50 % auferlegt.

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