Landgericht Wuppertal, 2021-09-01, 8 S 57/20

8 S 57/20Kantonsgericht01.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 8 S 57/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-01

Aktenzeichen: 8 S 57/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0901.8S57.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.11.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 31 C 56/19) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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