projekte
8 S 57/20•Landgericht Wuppertal, 2021-09-01, 8 S 57/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-01
Aktenzeichen: 8 S 57/20
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0901.8S57.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.11.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal (Az. 31 C 56/19) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.