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25 KLs 29/19 (10 Js 1689/17)•Landgericht Wuppertal, 2021-08-03, 25 KLs 29/19 (10 Js 1689/17)
25 KLs 29/19 (10 Js 1689/17)Kantonsgericht03.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-03
Aktenzeichen: 25 KLs 29/19 (10 Js 1689/17)
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0803.25KLS29.19.10JS16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des Wohnungseinbruchdiebstahls in zwei Fällen und des versuchten Wohnungseinbruchdiebstahls in einem weiteren Fall schuldig.
Er wird deshalb unter Einbeziehung der Strafen aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 16.09.2016 (Az. 27 KLs-10 Js 82/15-22/16) und unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
– 9 Jahren und 6 Monaten –
verurteilt.
Die Einziehung eines Wertes von Taterträgen in Höhe von 746,86 EUR als Gesamtschuldner wird angeordnet.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sowie die diesbezüglichen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen ihm und der Staatskasse jeweils hälftig zur Last; im Übrigen trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StGB in der zwischen dem 05.11.2011 und 30.06.2017 geltenden Fassung sowie §§ 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 49 Abs. 1, 53, 54, 55 StGB, §§ 74, 74c StGB jeweils in der zwischen dem 01.01.2000 und 30.06.2017 geltenden Fassung.
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