Landgericht Wuppertal, 2021-06-23, 3 O 391/20

3 O 391/20Kantonsgericht23.06.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 391/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-23

Aktenzeichen: 3 O 391/20

ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0623.3O391.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.648,25 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 25.12.2020 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte zur Herausgabe der Nutzungen verpflichtet ist, die sie aus dem Prämienanteil gezogen hat, den der Kläger auf die Beitragserhöhungen zum 01.01.2018 (im Tarif P4) bis zum 21.09.2020 gezahlt hat.

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 372,94€ nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 25.12.2020 für die außergerichtliche anwaltliche Rechtsverfolgung zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 77% und der Beklagte zu 23 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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