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31 StVK 7/21•Landgericht Wuppertal, 2021-01-29, 31 StVK 7/21
31 StVK 7/21Kantonsgericht29.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-29
Aktenzeichen: 31 StVK 7/21
ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0129.31STVK7.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafvollstreckungskammer
Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung und Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 12.01.2021 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.
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