Landgericht Wuppertal, 2021-01-18, 9 T 8/21

9 T 8/21Kantonsgericht18.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 T 8/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-18

Aktenzeichen: 9 T 8/21

ECLI: ECLI:DE:LGW:2021:0118.9T8.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Das Rechtsmittel wird auf Kosten des Betroffenen mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Dolmetscherkosten nicht erhoben werden.

Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewie sen.

Der Gegenstandswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

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