Landgericht Wuppertal, 2020-10-05, 23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)

23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)Kantonsgericht05.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 23 KLs 6/20 (10 Js 528/18) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-10-05

Aktenzeichen: 23 KLs 6/20 (10 Js 528/18)

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:1005.23KLS6.20.10JS528.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Die Angeklagte ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in elf Fällen schuldig. Sie wird zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren

verurteilt.

Der PKW Mazda 2 (schwarz) mit dem amtl. Kennzeichen XXXX nebst Schlüssel wird eingezogen.

Es wird angeordnet:

– die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 24.600 € und

– die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von

weiteren 2.400 €.

Die Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewandte Vorschriften: §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 25 Abs. 2, 53, 54, 73, 73a, 73c, 74 StGB.

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