Landgericht Wuppertal, 2020-07-29, 3 O 195/19

3 O 195/19Kantonsgericht29.07.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 195/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-07-29

Aktenzeichen: 3 O 195/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0729.3O195.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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