Landgericht Wuppertal, 2020-04-09, 9 S 119/19

9 S 119/19Kantonsgericht09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 119/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-04-09

Aktenzeichen: 9 S 119/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0409.9S119.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.000,00 €, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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