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7 O 396/15•Landgericht Wuppertal, 2020-02-13, 7 O 396/15
7 O 396/15Kantonsgericht13.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-13
Aktenzeichen: 7 O 396/15
ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0213.7O396.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Das Versäumnisurteil vom 09.06.2016 wird aufrechterhalten.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrags. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.
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