Landgericht Wuppertal, 2020-01-31, 2 O 66/18

2 O 66/18Kantonsgericht31.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 2 O 66/18 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-31

Aktenzeichen: 2 O 66/18

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0131.2O66.18.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, durch Vorlage eines Verzeichnisses nach § 260 BGB, bei dessen Aufnahme der Kläger hinzugezogen worden ist, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des am 06./07.11.2016 verstorbenen B zum Zeitpunkt seines Todes zu erteilen, und zwar durch Aufnahme durch einen Notar gemäß § 2314 Abs. 1 S. 3 BGB. Das Verzeichnis muss insbesondere sämtliche bei dem Erbfall vorhandenen Immobilien, Sachen, Gesellschaftsbeteiligungen und Forderungen (Aktiva) Nachlassverbindlichkeiten (Passiva) enthalten.

Es sind alle lebzeitigen Zuwendung des Erblassers innerhalb von zehn Jahren vor dessen Todestag anzugeben (§ 2325 BGB), also insbesondere Schenkungen, auch gemischte Schenkungen bzw. durch vorweggenommene Erbfolge erfolgte Zuwendungen, Erlass von Forderungen (§ 397 BGB), Lebensversicherungen und sonstige Verträge zugunsten Dritter, und zwar unter Benennung des Datums des Zuwendungsvollzugs (Eigentumsübergang). Diese Angaben sind unabhängig von einer Frist zu erteilen, wenn der Erblasser

  • sich Nutzungsrechte wie einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht vorbehalten hat,
  • den Gegenstand tatsächlich nutzt,
  • Widerrufs-oder Rückübertragungsrechte vereinbart hat oder
  • diese Zuwendungen an seinen Ehegatten gewährt hat.

Die Beklagte hat auch Auskunft zu erteilen, über den ehelichen Güterstand des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes und über Erbverzichte möglicher gesetzlicher Erben.

Die Beklagte wird verurteilt, zu den Nachlassgegenständen

  • Xx GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB yyyy
  • GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA yyyyy

  • #####Beteiligungs GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB xxxx
  • +++++GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB xxxxxx

(aa) zur Wertermittlung erforderliche Unterlagen und Informationen in Kopie vorzulegen, und zwar sämtliche Geschäftsunterlagen, die erforderlich sind, den Wert eines Unternehmens nach betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen zu ermitteln, so etwa Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, zugrunde liegende Geschäftsbücher und Belege für den Zeitraum 01.01.2012 bis zum 06./07.11.2016, wobei die Unterlagen, die nicht nach gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen sind, an einen von dem Kläger zu bestimmenden Gutachter herauszugeben sind, der zuvor gegenüber der Beklagten erklärt hat, diese nicht öffentlichen Unterlagen nicht dem Kläger zu überlassen bzw. diesem Einblick zu geben, und

(bb) Verkehrswertgutachten zum Todestag, dem 06./07.11.2016, von einem unparteiischen, qualifizierten Sachverständigen einzuholen und dem Kläger vorzulegen.

Im Übrigen werden die Klageanträge zu 1. abgewiesen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € vorläufig vollstreckbar.

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