Landgericht Wuppertal, 2020-01-29, 17 O 49/19

17 O 49/19Kantonsgericht29.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 49/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-29

Aktenzeichen: 17 O 49/19

ECLI: ECLI:DE:LGW:2020:0129.17O49.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 05.09.2019 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass eine weitere Nutzungsentschädigung in Höhe von 929,69 € abzüglich zu berücksichtigen ist.

Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages fortgesetzt werden.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.