25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–•Landgericht Wuppertal, 2018-11-13, 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–
Landgericht Wuppertal, 2018-11-13, 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–
25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–Kantonsgericht13.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17– — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-13
Aktenzeichen: 25 Ks 45 Js 23 /17 - 15/17–
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1113.25KS45JS23.17.821.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte W ist des Totschlags und des Mordes
schuldig.
Er wird zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen
Auslagen des Nebenklägers.
Der Angeklagte Q2 wird freigesprochen.
Die ihn betreffenden Kosten des Verfahrens und seine notwendigen
Auslagen fallen der Staatskasse zur Last.
Für die am 26.06.2017 erfolgte Festnahme sowie die von da an bis zum
heutigen Tage erlittene Untersuchungshaft ist er aus der Staatskasse
zu entschädigen.
– Angewandte Vorschriften betreffend T4:
§§ 211, 212 Abs. 1, 53, 54 Abs. 1 S. 1 StGB –
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