22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16•Landgericht Wuppertal, 2018-11-13, 22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16
Landgericht Wuppertal, 2018-11-13, 22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16
22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16Kantonsgericht13.11.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-13
Aktenzeichen: 22 Ns - 70 Js 72/12 – 31/16
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:1113.22NS8211.70JS72.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. kleine Strafkammer
Tenor
wegen Körperverletzung im Amt
Auf die Berufung des Angeklagten wird das angefochtene Urteil unter Verwerfung des Rechtsmittels im Übrigen im Rechtsfolgenausspruch teilweise abgeändert dahin, dass der Angeklagte wegen Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird.
Wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung gilt ein Monat als vollstreckt.
Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Kosten des Revisionsverfahrens, diese trägt die Staatskasse. Der Angeklagte trägt die dem Nebenkläger erwachsenen notwendigen Auslagen.
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