4 O 385/17•Landgericht Wuppertal, 2018-02-22, 4 O 385/17
Landgericht Wuppertal, 2018-02-22, 4 O 385/17
4 O 385/17Kantonsgericht22.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 4 O 385/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-02-22
Aktenzeichen: 4 O 385/17
ECLI: ECLI:DE:LGW:2018:0222.4O385.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des für den Beklagten auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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