2 O 317/13•Landgericht Wuppertal, 2017-06-16, 2 O 317/13
Landgericht Wuppertal, 2017-06-16, 2 O 317/13
2 O 317/13Kantonsgericht16.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 317/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-16
Aktenzeichen: 2 O 317/13
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0616.2O317.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. November 2012, I-22 U 126/12, wird für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 46.500,00 EUR.
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