2 O 58/16•Landgericht Wuppertal, 2017-01-06, 2 O 58/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 58/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-06
Aktenzeichen: 2 O 58/16
ECLI: ECLI:DE:LGW:2017:0106.2O58.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil vom 9. September 2016 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.
Die weiteren Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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