Landgericht Wuppertal, 2016-12-05, 17 O 21/15

17 O 21/15Kantonsgericht05.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 21/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-12-05

Aktenzeichen: 17 O 21/15

ECLI: ECLI:DE:LGW:2016:1205.17O21.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 62,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.11.2014, sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 255,85 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagten können die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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